Energieberatung
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Trotzdem ist der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.
Die EU-Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedstaaten einen Energiepass für Gebäude einzuführen. Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis bildet in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Mit Ablauf der Übergangsfrist bis zum 01. Mai 2021 müssen nun alle neu zu erstellenden Energieausweise den Vorgaben des GEG entsprechen.
Bei Neuvermietung oder Verkauf muss ein Energieausweis vorgelegt werden. Unterschieden wird zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Die Wahlfreiheit zwischen den Energieausweisarten wurde eingeschränkt. Für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten muss der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt werden. Für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten kann frei gewählt werden. Alle Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Wer plant, sein Gebäude energetisch zu sanieren, sollte sich für eine staatlich geförderte Energieberatung entscheiden, welche zusätzlich zur Bewertung des Ist-Zustandes detaillierte Informationen zu Sanierungs- und Fördermöglichkeiten enthält.
Ausführliche Informationen rund um den Energiepass und zum Thema Energieberatung vermitteln Ihnen gern unsere Energieberater.
Zudem finden Sie nähere Informationen auf www.energie-fachberater.de und unter www.ib-branson.de.